Die Zulassung

 

Zulassungszahlen

Für jedes Studienjahr erläßt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eine Zulassungszahlenverordnung.

Darin wird bestimmt,

 

Vergabe von Studienplätzen durch die Universität

 

 

Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS

Die ZVS vergibt die Studienplätze an deutsche Bewerber, an EU-Staatsangehörige und an Bildungsinländer im Rahmen folgender Verfahren:

 

Nähere Informationen zu den Vergabeverfahren erteilt die ZVS, Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund.

 

Zulassung zum Zweitstudium

Für Bewerber, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein zweites Studium beginnen wollen, existiert eine eingeschränkte rechtliche Zulassungsregelung, sofern für die Zulassung zum gewählten Studiengang entweder bei der ZVS oder bei der Hochschule ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. Die Zweitstudienregelung legt fest, daß die Zulassung zum Zweitstudium im Rahmen einer geringen Sonderquote erfolgt. Der Bewerber sollte nachweisen, daß sein Zweitstudium eine sinnvolle Ergänzung seines Erststudiums darstellt. Für diesen Nachweis gelten besondere Richtlinien. Die Zweitstudienregelung gilt auch dann, wenn die Hochschulreife erst durch den Abschluß eines Studiums an einer Hochschule erworben wurde.

Nähere Informationen enthält das "ZVS info" sowie das Merkblatt und das Bewerbungsformular des Studentensekretariates.

 

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